Änderungen im Energiesicherungsgesetz
Das neue Energiesicherungsgesetz – EnSiG 3.0 – wurde vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet und kann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Was ändert sich?
- Erhöhung der Gebotsgröße für PV-Freiflächenanlagen auf 100 MW im Jahr 2023 (ab 2024 wieder Gebotsobergrenze von 20 MW)
- das Vorziehen der Abschaffung der 70-Prozent-Kappung für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 15. September sowie ab 1.1.2023 für Bestandsanlagen bis 7 kWp
- das Ermöglichen von Repowering von Freiflächenanlagen
- Klarstellung des Begriffs „horizontal“ beim Agri-PV-Bonus durch die Formulierung, dass darunter Anlagen mit einer Mindesthöhe von 2,1m fallen (entsprechend der DIN SPEC 91434)
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