Einspeisevergütung Eigennutzung 2023
Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG
bis 10 kWp 8,2 Cent
>10 bis 40 kWp 7,1 Cent
>40 bis 100 kWp 5,8 Cent
Die Vergütung wird auf Basis einer Mischkalkulation berechnet.
Beispiel 15kWp Anlage:
für die ersten 10kWp x 8,2 Cent = 0,82€
dann noch für 5kWp x 7,1 Cent = 0,355€
gesamt 0,82€ + 0,335€ = 1,175€ / 15kWp gesamtleistung =7,8 Cent Einspeisevergütung
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Einspeisevergütung Volleinspeisung 2023
Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEG
bis 10 kWp 13 Cent
>10 bis 100 kWp 10,9 Cent
>100 bis 300 kWp 9,1 Cent
Die Vergütung wird auf Basis einer Mischkalkulation berechnet.
Beispiel 60kWp Anlage:
für die ersten 10kWp x 13 Cent = 1,30€
dann noch für 50kWp x 10,9 Cent = 5,45€
gesamt 1,30€ + 5,45€ = 6,75€ / 60kWp gesamtleistung =11,3 Cent Einspeisevergütung
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Für Solarparkkraftwerke
750 kWp werden die jeweiligen Einspeisevergütungen mit den einzelnen Stromversorgern verhandelt.