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DIES IST KEINE STEUER- ODER RECHTSBERATUNG

(nach dem Steuer- oder Rechtsberatungsgesetz)

 

Dieser Artikel dient nur als grober Leitfaden. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für genauere Informationen.

 

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Du eine Photovoltaikanlage betreibst und den Strom mit Gewinn verkaufst, bist Du Unternehmer und damit grundlegend steuerpflichtig.

Hat Deine PV-Anlage maximal 10 kWp Leistung, kannst Du seit Juni 2021 aussuchen, ob Du Einkommensteuer auf Deinen Gewinn zahlst oder nicht (Liebhaberei dass die Steuerpflicht entfällt).

Ob Du Umsatzsteuer abführen musst, hängt vor allem davon ab, wie viel Umsatz Du machst. Bei bis zu 22.000 Euro kannst Du nach der Kleinunternehmerregel davon absehen.

 

So gehst Du vor

Nutze die Vereinfachungsregel bei der Einkommensteuer, wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. In der Regel lohnt es sich, erst einmal Umsatzsteuer abzuführen. Im Gegenzug kannst Du dann die 19% Vorsteuer geltend machen und somit die Investitionskosten der Anlage um 19% senken.


Wäge ab, ob Du einen Batteriespeicher zusammen mit der PV-Anlage kaufst und die 19% Vorsteuerabzug nutzt. Rüstest Du einen Speicher nach, bekommst Du die 19% Mehrwertsteuer in der Regel nicht zurückerstattet.

Betreibst Du eine Photovoltaikanlage auf Deinem privaten Hausdach, kannst Du verschiedenen Steuerpflichten unterliegen. Entscheidend ist, wie groß Deine Anlage ist ob Du den erzeugten Solarstrom selbst verbrauchst oder auch einen Teil verkaufst.